2017Reisen

Flugverspätungen/-ausfälle

Wir fliegen nicht mehr so viel wie früher geschäftlich, aber haben vor allem bei unserem Reiseantritt zu Beginn unserer Weltreise, von Mallorca aus über Madrid nach Buenos Aires nur durch schweißtreibendes Joggen unseren Flieger erreicht. Da ist uns zum ersten Mal heiß und kalt geworden. Denn das war unser bisher wichtigster Flug in unserem Leben, obwohl wir tausende male im Business geflogen sind.

Sicher kennt der eine oder andere inzwischen flightright.de, die dabei helfen, die Entschädigung quasi einzutreiben. Denn natürlich dachten wir auch daran wie wir ggfs. zu unserem Recht kommen, weil ein verpasster Anschlussflug hätten ein Rattenschwanz an Konsequenzen gehabt (z. B. unser Expeditionsmobil später aus dem Hafen/Zoll bekommen etc.). Um unsere Seiten mit den Tipps ein wenig aufzumöbeln, wollen wir hier eine kleine Zusammenfassung schreiben:

Wer als Fluggast in der EU unterwegs ist, genießt besonderen Schutz bei Verspätungen. Ab zwei Stunden haben Flugreisende bereits Anspruch auf Versorgungsleistungen durch die Airline. Ab drei Stunden Verspätung steht außerdem eine Entschädigung zu. Die Airline muss dann bis zu 600 Euro zahlen. Einzige Voraussetzung: Die Fluggesellschaft ist selbst für die Verspätung verantwortlich.Dann haben die Passagiere das Recht auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von 250 bis 600 Euro. Wie hoch die Entschädigung für eine Flugverspätung ist, richtet sich dabei nach der Länge der Flugstrecke. Bei einer Flugdistanz unter 1.500 km müssen 250 Euro an den Fluggast ausgezahlt werden. Ist die Strecke zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern lang, werden für die Fluggesellschaft 400 Euro fällig. Bei über 3.500 Kilometern besteht ein Anspruch auf 600 Euro. Dabei kommt es nicht darauf an, wie teuer der Flug war.

Was steht bei einer Flugverspätung zu?

  • Ab 3 Stunden besteht Anspruch auf Entschädigung
  • Jedem betroffenen Passagier stehen 250 bis 600 Euro Entschädigung zu
  • Ab 2 Stunden Verspätung muss die Airline Snacks und Getränke bereitstellen
  • Grundlage ist die EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004
  • Bei außergewöhnlichen Umständen muss die Fluggesellschaft nicht zahlen
  • Die EU-Fluggastrechte-Verordnung gilt auch bei Pauschalreisen

Was muss man bei einer Flugverspätung tun?

  • Bestätigung der Fluggesellschaft über den Verspätungsgrund
  • Beweise sammeln: Fotos, Belege, Tickets, Gutscheine
  • Kontaktdaten tauschen mit anderen Reisenden
  • Auf Versorgungsleistungen am Flughafen bestehen

Ein Kommentar

  1. Hallo liebe Karin, dein letzter Blogeintrag ist bewundernswert ehrlich geschrieben und ich denke auch dass es einigen Leuten aus der Seele gesprochen hat. UND die tolle Möglichkeit das zu Erkennen und zu Respektieren vor sich selbst u d dann daraus zu erfühlen neue sich gut anfühlende Entscheidungen in sich selbst zu treffen ist sicherlich ein befreiendes und vielleicht sogar ein erhebendes Gefühl !!!
    Ich freue mich jedes Mal auf einen neuen Beitrag von euch !
    Euch viel Erfolg beim Hausverkauf und liebe Grüsse vom Bodensee

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